200 Euro Einmalzahlung f¨¹r Studierende

Mit der einmaligen Energiepreispauschale in H?he von 200 Euro entlastet die Bundesregierung Studierende und Fachsch¨¹ler:innen.

Bund und L?nder haben gemeinsam eine digitale Antragsplattform entwickelt, ¨¹ber welche die Auszahlung beantragt werden kann.

Die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der 200 Euro ist bis 30. September 2023 f¨¹r alle Antragsberechtigten m?glich.


Antragsberechtigt sind, nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) alle Studierenden, die zum Stichtag des 01. Dezember 2022 an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg immatrikuliert waren. Dazu z?hlen insbesondere auch:

 

  • Studierende in einem Teilzeitstudium
  • Studierende, die in einem Promotionsstudiengang immatrikuliert sind
  • Studierende in einem Urlaubssemester.

Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung(41.2 KB), welche Schritte Sie bereits vorab erledigen k?nnen (Einrichtung des BundID Kontos), Hintergrundinformationen und Shortlinks (28.7 KB)sowie FAQ.

 

 

Ihre pers?nlichen Zugangsdaten (Zugangscode und PIN) k?nnen Sie in den Onlinediensten der Studierendenkanzlei ab 15.03.2023 abrufen.

Die Informationen zur Datenverabeitung f¨¹r die Vorbereitung und Pr¨¹fung der Anspruchsberechtigung nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz k?nnen Sie hier (709.5 KB)einsehen.